
Notariate und Grundbuchämter im Kanton Zürich sind zentrale staatliche Stellen, die Rechtssicherheit insbesondere im Immobilien- und Erbrecht gewährleisten. Im Kanton Zürich sind die Notariate als Amtsnotariate organisiert, das heisst, sie sind Teil der kantonalen Verwaltung und keine privaten Kanzleien. Ihnen obliegen sowohl klassische notarielle Aufgaben wie öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen als auch die Führung des Grundbuchs sowie Funktionen als Konkursamt.
Aufgaben der Notariate
Als Notariat beurkunden sie zahlreiche Rechtsgeschäfte: etwa Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge über Liegenschaften, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie Gründungen und Veränderungen von Gesellschaften. Viele Geschäfte – insbesondere Grundstückskäufe und wichtige gesellschaftsrechtliche Vorgänge – sind nur wirksam, wenn sie in Form einer öffentlichen Urkunde durch das zuständige Notariat beurkundet werden. Die Notariate beraten zudem in Fragen des Erbrechts, der güterrechtlichen Regelungen in der Ehe und bei der Wahl geeigneter Vertragsgestaltungen, wobei sich ihre Gebühren im Kanton Zürich nach kantonalen Tarifen richten.
Grundbuchämter im Kanton Zürich
In ihrer Funktion als Grundbuchamt führen die Notariate das Grundbuch für alle Grundstücke in ihrem Amtskreis und tragen damit die Verantwortung für die amtliche Dokumentation von Eigentumsverhältnissen und dinglichen Rechten wie Dienstbarkeiten und Pfandrechten. Sie erstellen und ändern Grundbucheinträge bei Eigentumsübertragungen, Hypothekenbestellungen, Begründung von Stockwerkeigentum oder Einräumung von Baurechten und stellen Grundbuchauszüge aus, die als amtlicher Nachweis des Eigentums dienen. Damit sorgen die Grundbuchämter – integriert in die Notariate – für Transparenz und Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr und bilden eine wichtige Grundlage für den funktionierenden Immobilienmarkt in Stadt und Kanton Zürich.
