Die Abschaffung des Eigenmietwertes bringt für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in der Schweiz in den nächsten Jahren wichtige Änderungen mit sich. Im Zentrum stehen der zeitliche Ablauf der Reform, die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Folgen für die Finanzierungs- und Renovationsstrategie.

Zeitplan und Übergangsphase

Obwohl der Eigenmietwert in einer Volksabstimmung abgeschafft wurde, gilt er während einer Übergangszeit noch weiter. In diesen Jahren wird das bisherige System mit der Besteuerung des Eigenmietwertes und den bekannten Abzugsmöglichkeiten (Hypothekarzinsen, Unterhalt) fortgeführt. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten diese Übergangsphase nutzen, um ihre steuerliche Situation sorgfältig zu analysieren und an die künftigen Regeln anzupassen.

Neue steuerliche Rahmenbedingungen

Mit Inkrafttreten der Reform entfällt der Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum vollständig. Gleichzeitig werden jedoch die bisherigen Abzüge für Unterhaltskosten, Renovationen und energetische Sanierungen weitgehend eingeschränkt oder aufgehoben. Auch der Schuldzinsenabzug wird nur noch in begrenztem Umfang möglich sein, insbesondere für stark fremdfinanzierte Objekte. Dadurch verschiebt sich der steuerliche Vorteil klar zugunsten von Haushalten mit tiefen Hypotheken.

Konsequenzen für Finanzierung und Unterhalt

Für Eigentümer mit hoher Hypothekarbelastung verliert eine langfristig hohe Verschuldung einen wesentlichen Teil ihres steuerlichen Nutzens. Es wird wichtiger, Amortisationspläne zu überprüfen und gegebenenfalls eine schnellere Rückführung der Hypothek in Betracht zu ziehen. Geplante Renovationen oder energetische Sanierungen sollten zeitlich so koordiniert werden, dass allfällige Abzugsmöglichkeiten während der Übergangsphase optimal genutzt werden können. Insgesamt rückt eine nachhaltige, auf Tragbarkeit statt auf Steueroptimierung ausgerichtete Finanzierungsstrategie in den Vordergrund.

Zweitliegenschaften und kantonale Spielräume

Für Zweitwohnungen und Renditeobjekte entfällt der Eigenmietwert ebenfalls, gleichzeitig erhalten die Kantone jedoch grössere Freiheiten bei der Einführung oder Ausgestaltung von Objekt- bzw. Liegenschaftssteuern. Je nach Kanton kann dies zu Entlastungen oder Mehrbelastungen führen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferien- oder Anlageobjekten sollten daher die künftigen kantonalen Regelungen genau verfolgen und Szenarien zur Nutzung, Vermietung und allfälligen Umstrukturierung ihres Immobilienportfolios frühzeitig prüfen.